Hygiene der Betriebsräume und des Personals

Hygiene der Betriebsräume und des Personals

Nicht nur in der momentanen Situation ist persönliche Hygiene und auch ordnungsgemäße Sauberkeit am Arbeitsplatz unerlässlich; wer grundsätzlich täglich mit Lebensmitteln zu tun hat, der sollte stets auf einwandfreie Hygienemaßnahmen achten.

Als erstes sollte man immer auf die eigene Reinlichkeit achten. Denn eine sterile Arbeitsumgebung bringt schlussendlich gar nichts, wenn diese einfachen Hygieneregeln vom Personal nicht eingehalten werden:

  • Vor Beginn der Arbeit Ringe und Armbanduhr ablegen.
  • Vor Beginn der Arbeit und nach dem Gang zur Toilette Hände gründlich waschen.
  • Beim Husten oder Niesen sich von den Lebensmitteln abwenden.
  • Verletzungen, z.B. kleine Schnitte an den Händen mit wasserunddurchlässigen Verband sorgen.
  • Beim Umgang mit Lebensmitteln ist eine Kopfdeckung zu tragen.
  • Beim Umgang mit Lebensmitteln ist das Rauchen verboten.

 

Das Verhalten der Menschen entscheidet wesentlich über den Stand der Hygiene innerhalb eines Betriebes.

 

Reinigung und Desinfektion

Aber auch die Betriebsräume, der Arbeitsplatz und die Arbeitsutensilien müssen täglich von Schmutz oder Verunreinigungen gereinigt werden. Denn Verunreinigungen können gefährliche Brutstätten für Mikroben und Ungeziefer sein.

Wasser und entsprechende Reinigungsmittel gewinnen durch mechanische Kräfte an eine zusätzliche Wirkung. Zum Beispiel werden Geschirr und Gläser aufgrund des Wasserdrucks der Spülmaschine konzentrierter gereinigt. Hartnäckige Verkrustungen haben mit einem guten Schaber oder Topfkratzer und Körperkraft keine Chance.

Besonders empfindliche Arbeitsbereiche müssen zuerst gereinigt und anschließend desinfiziert werden. Dadurch sollen Ansteckungen durch Mikroben vermieden werden. Durch die Verwendung von Sprühgeräten oder Drucksprühgeräten können Sie schnell breite Anwendungsbereiche erfassen und desinfizieren.

Grundsätzlich gibt es die nationalen „Leitlinien für eine gute Hygienepraxis“, die im deutschen Recht ein Handlungsrahmen vorschreibt. Je nach lebensmittelverarbeiteten Betrieb gibt es gewisse Grundsätze und Anforderungen an die Betriebs- und Personalhygiene.

Sollten Sie unsicher sein, welche Vorschriften Sie zu beachten haben, dann lohnt sich ein Blick auf das EU-Lebensmittelhygienerecht.

Es liegt in Ihrer Verantwortung als Unternehmer, die Hygienevorschriften in Ihrem Betrieb umzusetzen.

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  • So muss es sein.

    Gefunden was ich suchte. Danke!