Das neue Verpackungsgesetz 2023

Ab dem Jahresbeginn 2023 bringt das neue Verpackungsgesetz neue Herausforderungen für die Gastronomiebranche und den Einzelhandel. Es wird dann Pflicht, dass Restaurants, Cafés, Bistros und Imbisse bei der Verpackung von To-Go-Speisen eine nachhaltige Mehrweg-Option bereitstellen müssen. Dies ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Zukunft und zeigt, dass jeder von uns einen Beitrag leisten kann, um unsere Umwelt zu schützen.

Mehrwegpflicht 2023 in der Gastronomie

Ab dem Jahresbeginn 2023 tritt in Deutschland eine neue Mehrwegangebotspflicht aus dem Verpackungsgesetz in Kraft, die darauf abzielt, nachhaltiger zu wirtschaften und Verpackungsmüll zu vermeiden. Das Umweltbundesamt berichtet, dass jedes Jahr etwa 770 Tonnen Verpackungsmüll aufgrund von Einwegverpackungen anfallen. Diese neue Verordnung fordert, dass alle Letztvertreiber, wie Restaurants, Bistros, Cafés, Kantinen, Imbisse und Cateringbetriebe, die Take-away-Verpackungen anbieten, ab 2023 eine Mehrweg-Option bereitstellen müssen.

Wer ist von dem neuen Verpackungsgesetz betroffen?

Ihr Betrieb ist verpflichtet, wenn:

  1. mehr als 5 Personen beschäftigt werden oder
  2. die Verkaufsfläche über 80 m² liegt

Es ist wichtig, sicherzustellen, ob Ihr Unternehmen von der neuen Mehrwegangebotspflicht betroffen ist. Diese Verordnung gilt für Betriebe mit mehreren Standorten, wenn sie insgesamt über mehr als fünf Mitarbeiter verfügen. Selbst Unternehmen ohne klassisches To-go-Geschäft können betroffen sein, wenn sie Einweg-Verpackungen für Speisen-Mitnahme, Lieferungen durch einen Lieferservice oder für den Verzehr vor Ort bereitstellen.

Was können Sie tun?

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie die neue Mehrweg-Vorschrift im eigenen Geschäft umsetzen können. Auch für Unternehmen, die nicht von der Verordnung betroffen sind, lohnt es sich, auf Mehrweg-Verpackungen umzusteigen. Denn Sie können Fördergelder erhalten und Ihr Image als verantwortungsbewusstes und umweltfreundliches Unternehmen verbessern. Für diejenigen von Ihnen, die von der Regelung betroffen sind, präsentieren wir im Folgenden Lösungen in Bezug auf Mehrweg-Mitnahme-Behälter.

Sie können eine individuelle Lösung mit Mehrweg-Behältern in verschiedenen Formaten und Materialien nutzen oder sich einem Mehrweg-Poolsystem anschließen. Die Rückgabe des Mehrweg-Geschirrs richtet sich nach der Auswahl der Lösung (pfandfrei-digital oder mit Pfandsystem).

Bei der individuellen Lösung für Mehrweg-Verpackungen kaufen Sie selbst die Mehrweg-Behälter und kümmern sich um das Bestandsmanagement sowie der Pfandabwicklung bei Ihren Gästen.
Die Abwicklung funktioniert z.B. über einen Quittungsblock, über eine Excel-Tabelle oder digital über Ihr Kassensystem.

Gäste informieren und überzeugen

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Gäste über die Mehrweg-Option aufklären. Hierfür können Sie diverse Werbemaßnahmen wie Social Media-Beiträge, Webseiten-Informationen, Plakate, Flyer und direkte Ansprache wählen. Eine wichtige Herausforderung besteht darin, dass Ihre Gäste die Mehrweg-Option auch annehmen. Deshalb ist es ratsam, eine positive Haltung zu fördern und Ihre Gäste aktiv darauf hinzuweisen.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.